Antrag Passiver Schallschutz

 

Nach Empfehlung von Rechtsanwalt Schmitz sollte jeder jetzt möglichst schnell einen Antrag auf Entschädigung für passiven Schallschutz stellen. Wenn nämlich das Urteil aus Kassel rechtskräftig wird ist eine Entschädigung fraglich wenn die Südumfliegung komplett eingestellt wird.

 

Der Antrag wir unter folgendem Link zur Verfügung gestellt

 

http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=8e3ee90b593c939faab2229c5aac6152

 

Dort sind zu finden ….

 

Antrag Erstattung FluglärmG, Erläuterungen zum Erstattungsverfahren, Rechtscharakter der Zusicherung Höherwertige Schallschutzmaßnahmen, Anschriften der zuständigen Bauämter und Gerichte, Häufig gestellte Fragen, Erfassung Ist-Zustand, Info-Broschüre

 

In welcher Schutzzone sich Ihre Immobilie befindet können Sie mit folgenden Link erfragen

 

http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=096aaabe801bb85673e430e8ee070b1a

 

 

 

 

 

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Stand 14.12. 2023

 

Mitglied im Bündnis der

Bürgerinitiativen

http://www.flughafen-bi.de/