Antrag Passiver Schallschutz
Nach Empfehlung von Rechtsanwalt Schmitz sollte jeder jetzt möglichst schnell einen Antrag auf Entschädigung für passiven Schallschutz stellen. Wenn nämlich das Urteil aus Kassel rechtskräftig wird ist eine Entschädigung fraglich wenn die Südumfliegung komplett eingestellt wird.
Der Antrag wir unter folgendem Link zur Verfügung gestellt
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=8e3ee90b593c939faab2229c5aac6152
Dort sind zu finden ….
Antrag Erstattung FluglärmG, Erläuterungen zum Erstattungsverfahren, Rechtscharakter der Zusicherung Höherwertige Schallschutzmaßnahmen, Anschriften der zuständigen Bauämter und Gerichte, Häufig gestellte Fragen, Erfassung Ist-Zustand, Info-Broschüre
In welcher Schutzzone sich Ihre Immobilie befindet können Sie mit folgenden Link erfragen
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=096aaabe801bb85673e430e8ee070b1a