Grundsteuer auf dem Prüfstand
Immobilieneigentümer müssen für jede einzelne Immobilie Jahr für Jahr Grundsteuer an die Gemeinde bezahlen, in deren Bezirk sich die Wohnung oder das Haus befindet. Doch möglicherweise ist diese Abgabe verfassungswidrig.
Einige Steuerzahler machten hier die Vorreiter. Sie legten gegen ihre Grundsteuerbescheide Einspruch ein und verwiesen auf die Verfassungswidrigkeit dieser Steuerabgabe. Nachdem die Stadt Krefeld diesem Einspruch nicht stattgab, wurde ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingeleitet. (Verwaltungsgericht Düsseldorf, anhängiges Verfahren, Az. 25 K 2643/05)
Eine seit dem 01.08.2005 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Klage (Az.: 1 BvR 1644/05) stützt sich darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Kalenderjahr 1995 bereits die Vermögenssteuer in ihrer damaligen Form verworfen hat. Im damaligen Urteil hatten die Richter entschieden, dass Steuern auf einen nur theoretisch erzielbaren Ertrag aus Wirtschaftsgütern (so genannter Soll-Ertrag) nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig sind.
Die jetzigen Kläger argumentieren nunmehr, dass ihre selbst bewohnte Immobilie nicht zur Erzielung von Einkünften dient. Aus diesem Grund stellt die Grundsteuer einen Eingriff in die Substanz und praktisch eine Vermögenssteuer für Grundbesitzer dar.
Der Verfassungsbeschwerde werden von Fachleuten gute Chancen eingeräumt. "Es ist verfassungswidrig, ein Hausgrundstück zu besteuern, das vom Eigentümer selbst bewohnt wird", so der Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführer, Rechtsanwalt und
Steuerberater Jan Weber aus Heidelberg. "Denn ein Hauseigentümer hat ja, selbst wenn er es wollte, keine Möglichkeit, das Grundstück gewinnbringend zu nutzen. Ihm wird jedes Jahr gewissermassen ein Teil seines Eigentumes vom Fiskus weggesteuert."
Der Steuerexperte, Sozius der Heidelberger Kanzlei Weber & Partner, rät allen Steuerpflichtigen, die einen Grundsteuerbescheid für ihr selbstbewohntes Hausgrundstück erhalten, unter Hinweis auf die laufende Verfassungsbeschwerde Rechtsmittel einzulegen.
Nur auf diese Weise bliebe die Möglichkeit erhalten, von einem positiven Ausgang der Verfassungsbeschwerde zu profitieren.
Es ist jedoch damit zu rechnen, daß - sollte die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben - dem Gesetzgeber eine Frist von einigen Jahren gesetzt wird, innerhalb derer er das Grundsteuergesetz verfassungskonform auszugestalten hat. In der Zwischenzeit werden die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar sein.
Unter www.grundsteuer.com können Sie sich über den Gang und den Stand des Verfahrens informieren.

 

An die Stadt __________
Adresse
Postleitzahl Ort
Grundstück: ________________________
Steuernummer des Grundsteuerbescheids
Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid 2014 vom _________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege/n ich/wir gegen den Grundsteuerbescheid 2014 vom ...........
Widerspruch ein.
Begründung:
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer auf einen erwarteten, theoretisch erzielbaren Ertrag. Das fragliche Grundstück steht nicht für die Erzielung von Einkünften zur Verfügung, da es zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Daher wird in diesem Fall ausschließlich die Substanz des Vermögens besteuert. Dies ist jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht zur Vermögensteuer bereits im Jahre 1995 ausgeführt hat, unzulässig.
Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer ist derzeit sowohl beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 25 K 2643/05) als auch beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az.: 1 BvR 1644/05) Ich/Wir beantrage/n, das Widerspruchsverfahren bis zu einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer ruhen zu lassen.
Gleichzeitig beantrage/n ich/wir die Aussetzung der Vollziehung.
Mit freundlichen Grüßen

 

 

05.07.2014 Benefiz-Veranstaltung für Nauheim Kinder und Jugendliche

 

ab 14:00 Uhr am Hegbachsee

 

Veranstalter http://musikprojektenauheimev.jimdo.com/

 

 

Beschämend für Nauheim und eine Ohrfeige für alle engagierten Mitglieder von Musikprojekte Nauheim e.V. und Helfer/innen und Bands für die Gestaltung dieser Benefiz-Veranstaltung.

 

Wir waren zum ersten Mal gegen 16:00 Uhr dort und mussten feststellen, dass nur etwa 30 Besucher auf dem Platz waren. Der Platz sah aus wie eine Wüste nach einem Sandsturm – alle geflohen. Nein, natürlich war der Platz sauber und es war für die körperlichen Bedürfnisse hinsichtlich Essen und Trinken gesorgt worden. Stehen musste auch niemand, Bänke waren ausreichend für die ersten 100 Besucher vorhanden, die aber bis 23:00 Uhr nicht kamen. Es blieb bei ungefähr 30 Besuchern.

 

Das ist nicht nur enttäuschend für ein soziales Projekt, dass Kindern und Jugendlichen in Nauheim durch Unterstützung der Gemeinde und Gewerbebetriebe Spenden für benötigte Dinge hätte ermöglichen können. Es ist auch beschämend für Bürgerinnen und Bürger, die offensichtlich an einer Unterstützung von weniger gut situierten Menschen, in diesem Falle deren Kindern, kein Interesse haben. Hauptsache uns geht es gut.

 

Die Band, die gegen 16:00 Uhr gespielt hat war "In Extreme" aus der Wetterau und die Band, die gegen 20:00 gespielt waren die „HighKnees“. Für beide Bands können wir sagen „Eine super Musik mit einer ebensolchen Performance“.

 

Wir müssen der Initiatorin Andrea Gimenez Nicolas und den Mitgliedern des Vereins unsere Hochachtung für das Umfeld und die Veranstaltung aussprechen.

 

Das gilt nicht für die Gemeindevertretung Nauheim, von der nicht ein einziger offizieller Vertreter zugegen war. Das ist unglaublich und zeigt mangelndes Interesse an sozialem Engagement. Das gilt auch für den Verein Lebenswertes Nauheim e.V., von deren Vorstand ebenfalls niemand die Veranstaltung besucht hat. Der Verein ist auch gemeinnützig und hätte sowohl im Vorfeld der Veranstaltung unterstützend tätig sein können wie auch während der Veranstaltung zeigen können, dass eine Unterstützung von Kindern und Jugendlichen auch in seinem Interesse liegt.

 

 

 

 

Das Empfangs-Committee

 

 

Die Initiatorin Andrea Gimenez Nicolas 

 

 

 "In Extreme aus der Wetterau" um 16:00 Uhr 

 

 

Um 17:30 Uhr gähnende Leere

 

 

Um 17:30 Uhr gähnende Leere

 

 

Um 17:30 Uhr gähnende Leere

 

Benefiz-Konzert für Nauheimer Kids am 05.07.2014 um 14:00 am Hegbachsee

 

11.03.2014 – Atrium

 

Heute Nachmittag fand ein Treffen mit Herrn Adrian und Herrn Kleingärtner auf deren Wunsch statt. Wir haben uns über den derzeitigen Stand des Atriums unterhalten, der mehr als zufriedenstellend ist und natürlich auch über die angemahnten „Mängel“ bei unserem Treffen im letzten Jahr. Wir haben dann den Weg seitlich der Waldstraße besichtigt, der im letzten Jahr aus meiner Sicht einige Mängel hinsichtlich der Sicherheit aufwies. Auf der Homepage hatte ich bereits am 04.03.2014 berichtet (mit Bildern), dass diese „Mängel“ bereits behoben sind. Das einzige Problem ist noch ein sehr weitmaschiges Gitter hinter dem Frisör, das aber bereits mehrfach von Herrn Adrian beim Hersteller angemahnt wurde.  Wir haben vereinbart, dass wir weiterhin im Kontakt bleiben und uns auch treffen werden.

 

 

Atrium – 04.03.2014

 

Im letzten Jahr hatten Herr Adrian, Herr Kleingärtner und ich ein sehr konstruktives Gespräch über die Beseitigung von Stolperfallen und bessere Erkennbarkeit des Wegeverlaufes durch Poller (Menschen mit Sehbehinderung können die Kanten am Weg schlecht erkennen).

 

Das alles ist jetzt wie zugesagt sehr gut gelöst und umgesetzt worden.

 

 

Bessere Erkennung des Wegeverlaufes durch diese Poller

Beseitigung von Stolperfallen durch Blumenkübel

Beseitigung von Stolperfallen durch Blumenkübel

 

Seltsame Forderung von Nauheimer Bürger(innen)

 

>> Zu den detaillierten Vorschlägen gehört, den Betrieb der „K-Routen“ über Nauheim zu unterbinden und die sogenannte „Nachtroute“ östlich von Nauheim (Kurs 184°) als Tagroute einzufordern. „Damit könnte der Flugverkehr wieder außerhalb Nauheims abgewickelt werden, über unbesiedeltem Gebiet“ <<

 

Das ist erstens bezogen auf Nauheim das Floriansprinzip weil es die Anwohner am Hegbachsee trifft und zweitens wäre das die Forderung nach der Beibehaltung der Südumfliegung und würde die Klage gegen die Südumfliegung in Frage stellen.

 

Einzelheiten dazu in 

 

http://www.main-spitze.de/lokales/nauheim/nauheim-unterschriften-gegen-fluglaerm_13845738.htm

 

 

 

 

Nauheimer Etat nicht genehmigt (Mainspitze 17.02.2014)

 

 

Bereits am 27. Dezember hat das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) der Nauheimer Verwaltung mitgeteilt, dass der von der Gemeindevertretung beschlossene Haushalt nicht genehmigt wird. Die SPD wirft dem Rathauschef Jan Fischer (CDU) nun vor, die Gemeindevertreter bewusst getäuscht zu haben. Fischer habe bereits bei der Abstimmung in den gemeindlichen Gremien am 12. Dezember gewusst, dass es für den Etat keine Genehmigung gebe, schreibt SPD-Fraktionsvorsitzender Frank Schmitz.

 

 

http://www.main-spitze.de/lokales/nauheim/nauheimer-etat-nicht-genehmigt_13790235.htm

 

 

 

 

 

 

Antrag Passiver Schallschutz

Nach Empfehlung von Rechtsanwalt Schmitz sollte jeder möglichst schnell einen Antrag auf Entschädigung für passiven Schallschutz stellen. Wenn nämlich das Urteil aus Kassel rechtskräftig wird ist eine Entschädigung fraglich.

 

 

Der Antrag wir unter folgendem Link zur Verfügung gestellt

http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=8e3ee90b593c939faab2229c5aac6152

 

 

Dort sind zu finden ….

Antrag Erstattung FluglärmG, Erläuterungen zum Erstattungsverfahren, Rechtscharakter der Zusicherung Höherwertige Schallschutzmaßnahmen, Anschriften der zuständigen Bauämter und Gerichte, Häufig gestellte Fragen, Erfassung Ist-Zustand, Info-Broschüre

In welcher Schutzzone sich Ihre Immobilie befindet können Sie mit folgenden Link erfragen

http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=096aaabe801bb85673e430e8ee070b1a

 

 

 

 

Geothermie-Projekt Nauheim <> Trebur

 

Es geht nicht darum Panik zu erzeugen und/oder Geothermie "schlecht zu reden" sondern darum, sich der Risiken bewusst zu werden und Veröffentlichungen zu diesem Thema kritisch zu hintefragen. Quelle der folgenden Information ist Wikipedia.

 

Kleinhüningen bei Basel/Schweiz

 

Bei dem Geothermieprojekt Deep Heat Mining Basel in Kleinhüningen im Großraum Basel/Schweiz gab es seit dem 8. Dezember 2006 im Abstand von mehreren Wochen bis zu einem Monat fünf leichte Erschütterungen mit abnehmender Magnitude (von 3,4 bis 2,9). Dadurch soll ein Schaden zwischen 3 und 5 Mio. Schweizer Franken (ca. 1,8 bis 3,1 Mio. Euro) entstanden sein, verletzt wurde niemand.

 

Landau in der Pfalz

 

In Landau in der Pfalz hat es am 15. August und 14. September 2009 leichte Erderschütterungen gegeben, die von dem Geothermiekraftwerk Landau verursacht wurden. Die Erdstöße hatten eine Stärke von ca. 2,5 auf der Richterskala und sind als leicht einzustufen. Infolge dieser Ereignisse wird das Geothermiekraftwerk Landau seismologisch überwacht.

 

Potzham/Unterhaching bei München

 

Am 2. Februar 2009 wurden bei Potzham nahe München zwei Erdstöße der Stärke 1,7 und 2,2 auf der Richterskala gemessen. Potzham liegt in unmittelbarer Nähe des 2008 fertig gestellten Geothermiekraftwerks Unterhaching. Die gemessenen Erdstöße ereigneten sich ca. ein Jahr nach Inbetriebnahme dieses Kraftwerks.

 

Sittertobel bei St. Gallen

 

Am 20. Juli 2013 wurden in der Umgebung von St. Gallen mehrere Erdstöße in 4km Tiefe bis zu einer Magnitude von 3,6 registriert. Es wurden 120 Sachschäden gemeldet, bei denen in der nächsten Zeit überprüft wird, ob sie mit dem Ereignis zusammenhängen.

 

Böblingen

 

In Böblingen zeigen sich seit 2009 in nun 80 Häusern immer größer werdende Risse. Ein Zusammenhang mit der Nutzung geothermischer Energie ist noch nicht nachgewiesen, jedoch liegt ein Verdacht gegen älteren Geothermiebohrungen durch Anhydrid-Quellen im Gipskeuper vor.

 

Kamen-Wasserkurl

 

In Kamen haben sich nach Erdwärmebohrungen zur Erschließung oberflächennaher Geothermie im Juli 2009 mehrere Tage lang die Häuser gesetzt. „Die Ursache, warum in Kamen-Wasserkurl 48 Kubikmeter Boden plötzlich in einem Loch verschwanden, ist geklärt: Erdwärmebohrungen vergrößerten bereits vorhandene Risse im Felsgestein. Die Schuldfrage kann indes nur in einem langwierigen Rechtsverfahren geklärt werden.

 

Leonberg-Eltingen

 

Im Jahr 2011 führten Probebohrungen in 80 Metern Tiefe im Leonberger Stadtteil Eltingen zu Rissen an ungefähr 25 Häusern. Auch hier hatte abfließendes Grundwasser zu Senkungen geführt. Im Jahr 2012 wurden die Bohrungen mit Zement abgedichtet.

 

Rottenburg-Wurmlingen

 

Im Jahr 2002 waren im Kapellenweg in Rottenburger Stadtteil Wurmlingen Bohrungen durchgeführt worden. 2011 musste der Weg für den Durchgangsverkehr gesperrt werden, da sich darin große Löcher befanden. Zudem wurden mehrere Gebäude beschädigt. Die Ursache liegt auch hier in der Gipskeuperschicht begründet, die durch Grund- oder Regenwasser langsam ausgewaschen wird und damit ein Absenken des Bodens bewirkt.

 

Schorndorf

 

In Schorndorf im Rems-Murr-Kreis sank nach Geothermiebohrungen in 115 Metern Tiefe im Jahr 2008 der Grundwasserspiegel ab, da die Bohrungen ein Abfließen in tiefere Gesteinsschichten bewirkt haben. Das dadurch fehlende Volumen führte zu einer Senkung der Erdoberfläche, die die Keplerschule sowie ein knappes Dutzend Privathäuser beschädigte.

 

Staufen im Breisgau

 

In Staufen traten im Jahr 2008 nach dem Abteufen mehrerer Erdwärmesonden (mit je ca. 140 m Tiefe), zur Beheizung unter anderem des Rathauses, erhebliche kleinräumige Hebungen von bis zu 20 cm im bebauten Stadtgebiet auf, die zu großen Zerrungen und Stauchungen bzw. Schiefstellungen an Gebäuden führten. Über 200 Häuser wurden dabei erheblich beschädigt. Die Ursache ist eine Reaktion von Wasser mit Anhydrit (wasserfreier, dehydrierter Gips) statt.

 

 

 

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Stand 14.12. 2023

 

Mitglied im Bündnis der

Bürgerinitiativen

http://www.flughafen-bi.de/